Kundgebung am 4. September 2019 um 18 Uhr vor der Leipziger 68!

Die Leipziger 68. Erbaut um 1828. Das Haus wurde seither als Wohn- und Handelshaus genutzt. Jahrzehntelang befand sich hier eine Glaserei im Hinterhof. Seit circa 20 Jahren ist es im Besitz der Gaumer GmbH.

2012 kam es zu Beschwerden von Anwohnern. In notdürftig sanierten Schuppen im Hinterhof waren viele Menschen einquartiert worden. Die Wohnsituation war für die zumeist bulgarischen Bewohner auch ohne Überbelegung nicht gut. 45 Menschen waren damals in dem zweigeschossigen Vorder- und dem Hinterhaus gemeldet.

Das Treppenhaus wirkte, als sei es seit Jahrzehnten nicht renoviert worden, im Hinterhof waren Kabel offen an den Außenwänden der Gebäude verlegt.

Bauaufsicht und Wohnungsamt hielten das Problem einige Wochen später für gelöst. Die meisten Mieter zogen schließlich aus. Ein ASIA-Imbiss blieb im Vorderhaus bis 2017.

Im Herbst 2018 erteilte die Bauaufsicht der Gaumer GmbH die Abrissgenehmigung.
Noch 2012 hatte die Behörde festgestellt: Die Schäden am Gebäude sind behoden. Jetzt, 2018, ist es baufällig. Auf Fragen des Ortsbeirats 2 teilte die Stadt Frankfurt mit: Für die Leipziger Straße 68 besitzt der Magistrat keine Erkenntnisse, wonach die Liegenschaft gezielt abgenutzt oder heruntergewirtschaftet wurde. (Stellungnahme des Magistrats vom 23.4.2019)
Bislang gibt es keinen Bauantrag für das Grundstück. Mit dem Abriss der Leipziger 68 geht ein historisches, das Bockenheimer Ortsbild prägendes Gebäude verloren. Soziale Veränderungen sind abzusehen.

Rechtliche Interventionsmöglichkeiten bei baulichen Fehlentwicklungen im Baugesetzbuch (BauGB)
In den Paragraphen 176 und 177 des Baugesetzbuchs sind das Baugebot und die Modernisierungs- und Instandsetzungsgebote festgelegt. Die Gemeinden könnten dieses Instrument zur Anordnung von Bebauung und Instandhaltung nutzen.
Wird der Eigentümer dann nicht tätig und zeigt keine Mitwirkungsbereitschaft droht ihm sogar die Enteignung. Die Beispiele  in der Leipziger Straße zeigen eine für die Bockenheimer Bürger unverständliche Untätigkeit der Stadt Frankfurt.

Welches Amt fühlt sich für diese Fälle zuständig und wie gehen die zuständigenÄmter mit diesen „Problemhäusern“ um: Reicht es abzuwarten, bis ein Abrissantrag vorliegt? Prüft jemand den Bericht aus dem Jahr 2012, in dem „alles ok“ war?
Wie kommt der Magistrat zu „Erkenntnissen“ über „Übernutzung“ und ungeeignete Reparaturmethoden?
Wie behandelt das zuständige Amt den Milieuschutz in Bockenheim?
Aktiv? Passiv?


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